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AGB für Übersetzungs- und Dolmetscheraufträge


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. (1) Die geschuldete Übersetzungs- und/oder Dolmetscherleistung wird durch den mündlichen resp. schriftlichen Auftrag bestimmt. Diese Leistungen richten sich auschließlich nach deutschem Recht.
  2. (2) Der Auftragnehmer schuldet im Falle der Übersetzung eine bestmögliche Übertragung. Die äußere Form des Ausgangstextes wird, soweit bei der Übersetzung technisch möglich, beibehalten. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen des Auftragnehmers vorliegen oder entsprechende Unterlagen beim Auftragnehmer eingereicht sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare und verständliche Version übersetzt bzw. übertragen.
  3. (3) Bei einer Dolmetscherleistung gilt das gesprochene Wort, d.h. die Leistung ist zur sofortigen Anhörung bestimmt, die Nutzungs- und Urheberrechte verbleiben bei den Dolmetschern. Soll ein Mitschnitt der Dolmetscherleistung zur späteren Nutzung angefertigt werden, ist vor der Veranstaltung die Zustimmung der Dolmetscher einzuholen. Direktmitschnitte werden zusätzlich zum Tageshonorar nach individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
  4. (4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung seiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen aus ihnen zu ziehen.

§ 2 Vergütung bei Übersetzungsaufträgen

  1. (1) Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Für Übersetzungen von Werbetexten wird der Preis individuell berechnet und schriftlich vereinbart.
  2. (2) Die Übersetzungsleistung wird nach Zeilen gemäß Absatz 3 berechnet. Bei der Bestimmung des Zeilenumfangs ist der Text der Zielsprache maßgeblich. Eine Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der ursprüngliche Text auf. Da die Berechnung des Endpreises auf dem Umfang des Zieltextes basiert, kann der Endpreis erst nach vollständiger Übersetzung angegeben werden. Jede übersetzte Zeile wird 55 Anschlägen (inkl. Leerzeichen) angesetzt. Darüber hinausgehende Anschläge werden zu Vollzeilen zusammengezogen. Dabei gelten Zeilen mit mehr als 25 Anschlägen als Vollzeilen. Partialzeilen werden bei fortlaufenden Texten zu Vollzeilen addiert. Bei Auflistungen bzw. Übersetzungen von Fachbegriffen werden diese als jeweils eine Zeile gezählt. Anschriften, Namen, Kopf- und Fußzeilen etc. werden wie übersetzte Zeilen zu Vollzeilen zusammengezogen und entsprechend berechnet. Zahlen, Schreibarbeiten, Wiederholungen von Textpassagen und Beglaubigungsformeln werden ebenfalls wie übersetzte Zeilen berechnet. Bei Tabellen werden die Anschläge vom linken bis zum rechten Rand der Umrahmung gezählt (inklusive Leerzeichen).
  3. (3) Es gelten folgende Preise:
    1. a) Für jede DIN-Zeile (55 Anschläge) der Übersetzung, die auf einem elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Ausgangstext (u.a. Dateien im .doc und .rtf-Format) beruht, werden, vorbehaltlich des Buchstaben c), 1,55 EUR bei einem Liefertermin nach Absprache angesetzt.
    2. b) Für jede DIN-Zeile (55 Anschläge) der Übersetzung, die auf einem nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Text (u.a. Papiertexte, Dateien im pdf-Format) beruht, werden, vorbehaltlich des Buchstaben d), 1,75 € bei einem Liefertermin nach Absprache angesetzt (erhöhtes Honorar).
    3. c) Für jede DIN-Zeile (55 Anschläge) der Übersetzung, die auf einem elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Text beruht (u.a. Dateien im .doc und .rtf-Format), werden bei einem Liefertermin nach Absprache 1,85 € angesetzt, wenn die Übersetzung aufgrund der häufigen Verwendung von Fachausdrücken oder der schweren Lesbarkeit des Ausgangstextes erschwert ist.
    4. d) Für jede DIN-Zeile (55 Anschläge) der Übersetzung, die auf einem nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Text (u.a. Papiertexte, Dateien im pdf-Format) beruht, werden bei einem Liefertermin nach Absprache 2,05 € angesetzt, wenn die Übersetzung aufgrund der häufigen Verwendung von Fachausdrücken oder der schweren Lesbarkeit des Ausgangstextes erschwert ist.
    5. e) Texte, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedingen einen 30 prozentigen Zuschlag.
    6. f) Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden verlangt wird oder die mit Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit verbunden sind, bedingen einen Zuschlag von 100%.
    7. g) Korrekturlesen von Übersetzungen, die nicht vom Auftragnehmer angefertigt wurden, werden wie Neuübersetzungen abzüglich 50% berechnet.
  4. (4) Die vorstehende Regelung findet keine Anwendung, wenn sich die Parteien bei Vertragsschluss auf ein Pauschalhonorar verständigen. Die Pauschalpreisabrede ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen.

§ 3 Vergütung bei Dolmetscheraufträgen

  1. (1) Das Honorar für die Dolmetscheraufträge wird als Tageshonorar oder nach Absprache stundenweise in Rechnung gestellt. Abgesehen von der reinen Dolmetscherleistung am Tag der Veranstaltung umfasst es ebenfalls die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes, die Einarbeitung in das Thema, Terminologierecherche im Vorfeld und eine etwaige vom Auftraggeber gewünschte Nachbereitung.
  2. (2) Das Tagesgrundhonorar beträgt – soweit nicht abweichend vereinbart – 450 €. Soweit die Abrechnung auf Stundnhonorarbasis vereinbart ist, werden pro Stunde 50 € angesetzt, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist.
  3. (3) Als Stunde gilt die volle Stunde (60 Minuten). Das Tageshonorar deckt eine Tätigkeit von acht Stunden pro Tag ab. Die normale Arbeitszeit beim Dolmetschen darf 4 Stunden am Vormittag und 4 Stunden am Nachmittag nicht überschreiten. Angemessene Pausen von mindestens 10 Minuten sind vorzusehen. Die Zeit des Hin- und Rückweges wird der reinen Dolmetscherzeit hinzugefügt und mit dem jeweiligen Stundenhonorar berechnet. Spesen (Verpflegungskosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. (4) Ab 17 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen, sowie bei Buchung der Dolmetscherleistung weniger als 24 Stunden vor Leistungserbringung und/oder bei der häufigen Verwendung von Fachbegriffen wird ein Zuschlag von l00 % erhoben.
  5. (5) Zusätzlich zum Stunden- bzw. Tageshonorar werden berechnet:
    1. a) 1/2 Tageshonorar als Tagegeld, wenn der Dolmetscher nicht im Einzugsgebiet des Dolmetsch- Ortes wohnt und am Tag zuvor anreisen muss.
    2. b) Reisekosten: PKW wird mit 0,30 EUR pro Km hin- und zurück berechnet, Bahnfahrt 2. Klasse, bei Flugreisen innerhalb Europas Economyklasse.
    3. c) 1/2 Tageshonorar pro Einarbeitung beim Kunden (Briefing)
  6. (6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Dol-metschertätigkeit vorhandenes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Für Schäden, die durch Unterlassung entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 4 Vorauszahlung; Fälligkeit der Vergütung

  1. (1) Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Vorauszahlung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung, welche sich aus dem Angebot ergibt.
  2. (2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung mit Rechnungstellung ohne Skontoabzug in EUR zur Zahlung fällig.

§ 5 Erfüllung durch Dritte

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen fachlich versierter Dritter zu bedienen.

§ 6 Lieferung der Übersetzung

  1. (1) Haben die Parteien keinen besonderen Liefertermin vereinbart, erfolgt die Lieferung der Übersetzung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Frist. Es werden für den Liefertag grundsätzlich keine festen Uhrzeiten als Liefertermin vereinbart, d.h. Fixtermine bzgl. der Uhrzeit sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.
  2. (2) Lieferzeitangaben sind verbindlich.
  3. (3) Der Versand der Übersetzungen und sonstiger Unterlagen erfolgt per Normalpost, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wird.
  4. (4) Die Aushändigung der Übersetzung und des Ausgangstextes erfolgt grundsätzlich nur an den Auftraggeber oder an eine von ihm nachweislich bevollmächtigte Person.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Dolmetscheraufträgen

  1. (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragenehmer so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Leistungserbringung, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge) in allen Sprachen, soweit vorhanden, in die und aus denen der Aufftragnehmer dolmetschen soll, auszuhändigen. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz von Teilnehmern verlesen werden, erhalten der Auftragnehmer spätestens am Vortag derVerlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihm verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht entbunden.
  2. (2) Findet die Dolmetschertätigkeit im Rahmen einer Videokonferenz statt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Auftranehmer von Anfang an in die Planung einzubinden und mit ihm die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie DIN IEC 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich. Sog. Teledolmetschen (Dolmetschkabinen im Nebenraum) ist unzulässig. Weitere Einzelheiten sind im „Videokodex für Auftraggeber“ der nationalen und internationalen Organisationen von Konferenzdolmetschern enthalten und finden auf das Vertragsverhältnis Anwendung.

§ 8 Nacherfüllung und Haftungsbeschränkung bei Übersetzungs- und Dolmetscheraufträgen

  1. (1) Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlerhafte Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Sonstiges verursacht werden. Hiervon ausgenommen bleibt die Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
  2. (2) Die Haftung für Pflichtverletzungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  3. (3) Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler enthalten, obliegt es dem Auftraggeber diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und diesem die Nacherfüllung zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf Aufforderung des Auftraggebers unter Setzung einer angemessenen Nachfrist eine kostenlose Korrektur der Übersetzung. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur oder neue Übersetzung, gleich aus welchem Grund, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern.
  4. (4) Nach Ablauf einer zur Nacherfüllung angemessenen Frist hinsichtlich der Übersetzung ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. (5) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf solche Schäden beschränkt, die unmittelbar auf die Verwendung der Übersetzung oder Dolmetscherleistung zurückzuführen sind.
  6. (6) Die Haftung ist im Falle der Nicht- und Schlechtleistung auf 5.000 € beschränkt, soweit nicht der Auftraggeber vor der Auftragserteilung ausdrücklich deutlich darauf hinweist, dass etwaige Schäden über diesen Betrag hinausgehen. Im Falle der Anzeige solcher Schadensgefahren wird individualvertraglich eine Haftungsbegrenzung vereinbart. Unberührt bleibt in jedem Fall die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers. Insoweit findet eine Haftungsbegrenzung nicht statt.
  7. (7) Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit und/oder Unvollständigkeit der Leistungen sind ausgeschlossen, wenn die Mängel oder Fehlleistungen nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort schriftlich angezeigt worden sind.
  8. (8) Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder durch Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Auch bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt. Bei Faxlieferungen hat der Auftraggeber die Übertragungsqualität und die Vollständigkeit selbst zu prüfen und bei Mängeln unverzüglich den Auftragnehmer zu informieren, damit alsbald Abhilfe geschaffen wird. Im Falle von Verlust, Verzug oder Missbrauch beim Versand der vom Auftragnehmer gefertigten Übersetzung per E-Mail bzw. Modem haftet der Auftragnehmer nicht, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 9 Vergütung bei Rücktritt des Auftraggebers

    Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind vom Auftraggeber die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Übersetzungs-/Dolmetscherhonorare zu zahlen. Die Stornogebühren belaufen sich auf mindestens 30 % des Auftragswertes und betragen:
  1. a) 30 % des Gesamtpreises bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Dolmetschereinsatz
  2. b) 50 % des Gesamtpreises bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Dolmetschereinsatz
  3. c) 80 % des Gesamtpreises bei Stornierung unter 3 Tage vor dem Dolmetschereinsatz
  4. d) 100 % des Gesamtpreises bei Stornierung nach Datumsbeginn des Dolmetschereinsatzes

§ 10 Urheberrechtlicher Schutz des Ausgangstextes; Wettebewerbs- und namensrechtliche Unbedenklichkeit

Soweit für die Auftragserfüllung urheberrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, sind diese vom Auftraggeber einzuholen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die wettbewerbs-, warenzeichen- und namensrechtliche Unbedenklichkeit der dem Auftragsnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegem Rechtsverletzungen frei.


§ 11 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden bedürfen der anschließenden bestätigenden Schriftform, damit sie Wirksamkeit erlangen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel


§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung

Der Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.


§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt.

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