Preise Kosten Preiskatalog
Getreu dem Motto „quid pro quo“, soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich auch die Übersetzer und Dolmetscher für ihre Leistung honorieren lassen.
Dies soll jedoch nicht heißen, dass Übersetzungen sowie Dolmetscherleistungen unerschwinglich sein müssen.
Grundsätzlich sind die Preise für Jedermann im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) transparent und können dort nachgeprüft werden.
Abhängig von dem Schwierigkeitsgrad des Textes (Fachtexte) sowie von der Bearbeitungszeit kann das Honorar variieren. Daher sollen diese Angaben lediglich als Richtlinie dienen und nicht pauschalisiert werden, zumal obige Ausführungen ausschließlich für Leistungen durch Anspruchsberechtigte gelten, die in § 1 I JVEG aufgeführt sind.
Was aber, wenn Sie keine Anfragen juristischer oder notarieller Art, sondern lediglich ein Diplom zu übersetzen haben?
- Übersetzer und Dolmetscher sind freiberuflich tätig, so dass sie selbst über ihre Vergütung bestimmen dürfen und somit mit ihrem Auftraggeber einen gemeinsamen Konsens hinsichtlich der Kostenerstreckung finden können
- selbige Richtlinien aus dem JVEG finden hierfür somit keine direkte Anwendung, jedoch dienen diese gewissermaßen als Maßstab für eine etwaige Berechnung eines Kostenzuschnitts
Dolmetschen außerhalb des JVEG
Hierbei richtet sich die Kostenerhebung zum Einen nach der Art des Dolmetschens:
- Simultandolmetschen
- Konsekutivdolmetschen
Zum Anderen nach dem Schwierigkeitsgrad sowie der Person des Auftraggebers
- fachliche Diskussionen
- öffentliches Dolmetschen
Da sich Preise regelmäßig nicht pauschalisieren lassen, bitte ich um Kontaktaufnahme:
Sofern Sie schriftliche Übersetzungen benötigen und einen Preis erfahren möchten, der nicht „aus der Luft gegriffen“ ist und damit einer etwaigen Schätzung entspricht, kann dies entweder per Telefon, Fax, eingescannt per E-Mail oder auch persönlich erfolgen.